Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Schwimmschule Kokoro-Swimfit • Hebbelstr. 45 • 64291 Darmstadt
Der Vertrag wird schriftlich festgehalten und die Kunden erhalten eine Kursbestätigung. Mit der Unterschrift des Vertragspartners ist der Vertrag bindend. Die Kursteilnehmer schließen Abonnements ab, die eine Dauer von 3 bzw. 6 Monaten haben. Die volle Kursgebühr wird fällig, wird der Vertrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gekündigt. Die Absage bedarf der Schriftform.
Die Kursgebühr ist grundsätzlich zu Beginn des Kurses fällig. Zwischen der Schwimmschule und dem Erziehungsberechtigten wird eine Lastschriftzahlung zur Zahlung der Kursgebühr vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch den Vertragspartner erlöschen erteilte Lastschriftaufträge automatisch mit Ablauf der Vereinbarung. Die Zahlung der Kursgebühr als Einmalzahlung per Lastschriftverfahren ist möglich, kann aber auch monatlich oder vierteljährlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 5,-- Euro fällig.
Die Vereinbarung mit der Schwimmschule hat grundsätzlich eine Laufzeit von 3 bzw. 6 Monaten. Der Vertrag ist ab dem Datum der Unterschrift des Erziehungsberechtigten- Vertreter der Erziehungsberechtigten, spätestens ab dem Tag der ersten Kursstunde gültig und verlängert sich automatisch um weitere 3 bzw. 6 Monate, wenn dieser nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vereinbarung schriftlich gekündigt wird. Der Schwimmunterricht findet im Zeitraum der Vereinbarung an konkret festgelegten Terminen statt, ferner wird ein konkreter Beginn- und Beendigungstermin vereinbart.
Bei besonderen Vorkommnissen (längere Krankheit, Auslandsaufenthalt o.ä.) ist es möglich, aber nicht verpflichtend, nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der Schwimmschule Kokoro-Swimfit den laufenden Kurs zu unterbrechen oder auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Bei begründeter Unterbrechung durch den Kursteilnehmer/ Erziehungsberechtigten können innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, die nicht wahrgenommen Termine nachgeholt werden. Der Kursteilnehmer wird in diesem Fall rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Schwimmunterricht statt und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatztermine. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtstermine kann die Schwimmschule Kokoro-Swimfit aus organisatorischen Gründen nicht in vollem Umfang erstatten. Es besteht die Möglichkeit innerhalb der Vertragslaufzeit 2 Ersatztermine zu vereinbaren. Dies ist eine Kulanzleistung und es besteht keine Verpflichtung diese zu gewährleisten.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der Schwimmschule Kokoro-Swimfit von dem vereinbarten Inhalt, die nach Abschluss der Vereinbarung notwendig werden sind möglich. Die Schwimmschule verpflichtet sich den Kursteilnehmer über etwaige Leistungsveränderungenoder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf eine/einen bestimmten Kursleiter/in bzw. Schwimmtrainer/in. Der Wechsel zu einer anderen Schwimmkursart oder einem anderen Termin der Schwimmschule Kokoro-Swimfit ist möglich sofern dies möglich ist, ferner einer vorherigen Absprache.
Die Schwimmschule kann ohne Einhaltung einer Frist die Vertragsvereinbarung kündigen, wenn der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung der Vereinbarung gerechtfertigt ist. Während des Schwimmunterrichts dürfen sich nur nach vorheriger Absprache mit der/dem Kursleiter/in Begleitpersonen im Schwimmbad aufhalten. Werden Anweisungen der Kursleiterin/ des Kursleiters nicht befolgt und der Unterricht gestört, kann der störende Kursteilnehmer/ Erziehungsberechtigter/Begleiter nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses, ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Kursteilnehmer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Die ausgehängten Hausordnungen und Nutzungsbedingungen sind Bestandteil dieser AGB.
Während des Schwimmunterrichts sind die Kursteilnehmer haftpflichtversichert. Der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Der direkte Schwimmhallenbereich darf nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der Schwimmschule Kokoro-Swimfit anwesend ist. Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen, um Störungen des Schwimmunterrichts sowie Unfälle zu vermeiden. Die Schwimmschule „Kokoro-Swimfit“ haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Schwimmschüler. Die Haftung für mitgebrachten Sachen obliegt dem Erziehungsberechtigten.
Film- und Video sind nur nach vorheriger Absprache mit der Schwimmschule Kokoro-Swimfit sowie deren Schwimmtrainer/innen gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbesondere dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der beiden Vertragspartner am nächsten kommt.